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   LSG Saarland, 01.12.2005 - L 1 RA 11/04   

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https://dejure.org/2005,72227
LSG Saarland, 01.12.2005 - L 1 RA 11/04 (https://dejure.org/2005,72227)
LSG Saarland, Entscheidung vom 01.12.2005 - L 1 RA 11/04 (https://dejure.org/2005,72227)
LSG Saarland, Entscheidung vom 01. Dezember 2005 - L 1 RA 11/04 (https://dejure.org/2005,72227)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Sozialversicherungspflicht des HV, ein Auftraggeber, 5/6 Regelung, Einkünfte

 
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Wird zitiert von ... (10)

  • LSG Baden-Württemberg, 01.02.2011 - L 11 R 2461/10

    Rentenversicherungspflicht eines selbständigen Versicherungsvermittlers -

    Ohnehin wird die Tätigkeit im Wesentlichen nur dann für einen Auftraggeber ausgeübt, wenn der Selbständige mindestens 5/6 seiner gesamten Betriebseinnahmen aus der zu beurteilenden Tätigkeit allein für seinen Auftraggeber bezieht (so Pietrek aaO unter Bezugnahme auf Urteil des LSG Saarland vom 1. Dezember 2005 - L 1 RA 11/04 - zitiert nach juris).
  • LSG Sachsen, 21.01.2014 - L 5 R 712/11

    Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung; Befreiung nach § 20

    Zu betrachten sind grundsätzlich die Einkünfte innerhalb eines Kalenderjahres, wobei die Einkünfte des Vorjahres sowie die voraussichtlichen Einkünfte in einer wertenden Betrachtung zu berücksichtigen sind (vgl. dazu insgesamt und der Praktikabilitätsgröße der 5/6-Bewertung zustimmend: LSG für das Saarland, Urteil vom 1. Dezember 2005 - L 1 RA 11/04 - JURIS-Dokument, RdNr. 23; Fichte in: Hauck/Noftz, Kommentar zum SGB VI, § 2, RdNr. 84 [Stand: Mai 2007]; Boecken in: Ruland/Försterling, Gemeinschaftskommentar zum SGB VI, § 2, RdNr. 201 [Stand: Oktober 2007]; Pietrek in: Schlegel/Voelzke, JURIS-Praxiskommentar zum SGB VI, 2008, § 2, RdNr. 189; Brand, BB 1999, 1162, 1166; Oberthür/Lohr, NZA 2001, 126, 128).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.02.2014 - L 5 R 1684/13
    Der Kläger übe damit seine Handelsvertretertätigkeit allein und auf Dauer für die F. I. aus, von der er seine gesamten Einnahmen beziehe (vgl. LSG Saarland, Urt. v. 1.12.2005, - L 1 RA 11/04 -).

    Maßgeblich sind die Einkünfte innerhalb eines Kalenderjahres, wobei die Einkünfte des Vorjahres sowie die voraussichtlichen Einkünfte in einer wertenden Betrachtung zu berücksichtigen sind (LSG Saarland, Urt. v. 1.12.2005, - L 1 RA 11/04 R - m. w. N.; LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 17.11.2010, - L 2 R 445/10 - jurisPK-SGB VI/Pietrek § 2 Rdnr. 191).

  • LSG Baden-Württemberg, 11.10.2021 - L 11 R 3681/20

    Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung - Handelsvertreter

    Eine mathematisch exakte Bestimmung der "Wesentlichkeitsgrenze" lässt das Gesetz nicht zu (hierzu kritisch Hohmeister, NZA 1999, 337, 341; Doerner/Baeck, NZA 1999, 1136, 1139); die Praxis sieht dieses Erfordernis als erfüllt an, wenn der Selbständige mindestens fünf Sechstel seiner gesamten Einkünfte (aus selbständiger Tätigkeit) allein aus der Tätigkeit für einen Auftraggeber erzielt (vgl LSG für das Saarland 01.12.2005, L 1 RA 11/04, juris Rn 23; LSG Baden-Württemberg 01.02.2011, L 11 R 2461/10, juris Rn 89; Fichte in: Hauck/Noftz, SGB, 12/15, § 2 SGB VI, Rn 84 unter Verweis auf Abt. 3.5. 2 des Rdschr der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger vom 20.12.1999, NZA 2000, 190, 191).
  • LSG Bayern, 17.10.2006 - L 6 R 125/06

    Umfang der Versicherungspflicht eines Franchise-Nehmers in der gesetzlichen

    Für diese Bewertung kommen der anteilige Umfang der betreffenden Tätigkeit für den Auftraggeber und der Anteil der von diesen bezogenen Entgelte in Betracht (vgl. Klattenhoff, a.a.O., Rdnr.41a; LSG Saarland, Urteil vom 01.12.2005, Az.: L 1 RA 11/04; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26.01.2006 Az.: L 1 RA 105/04; Rundschreiben der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger NZA 2000, S.190 ff.).
  • SG Detmold, 09.02.2010 - S 20 R 169/08

    Rentenversicherung

    Für diese Bewertung kommt nach Auffassung der Kammer nur der anteilige Umfang der betreffenden Tätigkeit für den Auftraggeber und insbesondere der Anteil der von diesem bezogenen Entgelte in Betracht (Bayrisches LSG, Urteil vom 17.10.2006 - L 6 R 125/06 zum Franchise m. w. Hw.; vgl. auch allg. zur Frage des Auftraggebers LSG für das Land Saarland, Urteil vom 01.12.2005 - L 1 RA 11/04: es kommt auf die erzielten Bruttoeinkünfte an).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.03.2012 - L 4 R 4631/11
    Das SG hat insoweit zutreffend zum Maßstab gemacht, dass von einer solchen wesentlichen Tätigkeit für einen Auftraggeber auszugehen ist, wenn der Selbständige mindestens fünf Sechstel seiner gesamten Betriebseinnahmen aus der zu beurteilenden Tätigkeit allein für einen Auftraggeber bezieht (so auch die Rechtsprechung des LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 01. Februar 2011 - L 11 R 2461/10 - juris; vgl. weiter z.B. LSG Saarland, Urteil vom 01. Dezember 2005 - L 1 RA 11/04 - juris).
  • SG Gotha, 21.11.2019 - S 10 R 1629/16
    Das Erfordernis der Wesentlichkeit wird im Sinne eines Orientierungsrahmens dann als erfüllt angesehen, wenn der Selbständige mindestens fünf Sechstel seiner gesamten Einkünfte allein aus der Tätigkeit für einen Auftraggeber erzielt (vgl. Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 21. Januar 2014 - L 5 R 712/11, juris; Landessozialgericht für das Saarland, Urteil vom 1. Dezember 2005 - L 1 RA 11/04, juris).
  • SG Altenburg, 21.11.2019 - S 10 R 1629/16

    Beweislast für eine in der Vergangenheit erteilte und für jede Beschäftigung oder

    Das Erfordernis der Wesentlichkeit wird im Sinne eines Orientierungsrahmens dann als erfüllt angesehen, wenn der Selbständige mindestens fünf Sechstel seiner gesamten Einkünfte allein aus der Tätigkeit für einen Auftraggeber erzielt (vgl. Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 21. Januar 2014 - L 5 R 712/11, juris; Landessozialgericht für das Saarland, Urteil vom 1. Dezember 2005 - L 1 RA 11/04, juris).
  • SG Duisburg, 20.10.2009 - S 37 (34) R 345/07

    Rentenversicherung

    Ob ein Selbständiger im Wesentlichen für einen Auftraggeber tätig ist, ist auf Grund der erzielten Bruttoeinkünfte zu beurteilen (vgl. LSG für das Saarland, Urteil v. 01.12.2005 - Az.: L 1 RA 11/04).
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